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Besucher seit dem 19.01.2005

 

 

                                                   H O M E

 

 

gilt für alle Seiten, am 18.5.2013 aktualisiert 

 

 

 Das Forum und Gästebuch wurde ersatzlos gestrichen.

 Nachdem sich kein Mensch mehr, innerhalb eines Jahres eingetragen hat 

 (außer ein paar Deppen die darin ihre albernen Spielchen machen),

 sehe ich es als sinnlos an, die zwei Rubriken weiterhin zu blockieren.

 Anstelle dafür, werde ich bei Gelegenheit zwei neue Seiten einfügen.

  Ich bitte um Verständnis, H.G. 

  

 

 

 

 

 Wer Interesse an diesem schweren Amt 2014 hat, kann das Formular downloaden, ausfüllen

 und am Kerbedienstag 19:33 Uhr am Bratwurststand 12 abgeben.

 

 

 

Für alle anderen die gerne feiern gilt:

Treffpunkt am 9.7. und 10.7.

in der Staagass

oder 

am 9.7. in der Königsteiner Straße 

beim begleiten des Festzuges ins Tal.

Abmarsch gegen 19:30 Uhr

 

 

 

 

                                           Hier unsere vereinseigene Wald-und Forstabteilung

 Überkopfarbeit in geringster Höhe, unter solchen schwierigen Bedingungen,

 werden die blauweissroten Flatterbänder an den Zweigen des Kerbebaums angebracht.

                                                                                                          und dann......

 

 

 

 

 

 

 und dann... ist wieder..........

                                                                                   am 9.7. und 10.7.

 

 

 

Thäler Kerb

 

 

 

 

 

 

 

 

                                                 

Grüßt Euch, wir sind's: Das Pärchen!

 

 Kronberger Bote vom Dienstag, 3. Juli 2012    Foto:S Puck

 

 

 

 

 

                                       

                                         Die Kerbelieder

 

                     

Damit jeder die Thäler Kerbelieder mitsingen (nicht mitplärren) kann, gibt es jetzt ein Heftchen zu kaufen.

In diesem Heftchen stehen alle 5 Kerbelieder in Textform. Das Heftchen besteht aus 12 Seiten und ist zusätzlich bebildert.

Die Texte stammen aus der Feder von unserem Vereinsmitglied Klaus Temmen.

Für das Layout und die Grafiken zeichnet das Vereinsmitglied Wolfgang Müller.

Die Heftchen kosten 3.- € und sind wärend der Thäler Kerb an allen Verkaufsständen zu erwerben.

Außerdem kann man die Heftchen im "Aal Kronbersch" in der Tanzhausstraße bei Reni & Conny kaufen.

Der Gesamterlös kommt dem Patenkind des Thäler-Kerbe-Vereins, dem Altenwohnheim "Kaiserin-Friedrich-Haus" zugute.

 

 

 

 

 

 

 

 

                                                                 

                          

                                                       Intern und wichtig!                      

                                                                                  

   Bitte zahlreich erscheinen!!

 

  1.  Versammlungen jeden 1. Freitag eines Monats im Kronberger Hof

  2. Am 15.6. um 9:00 Uhr in der Steinstraße Aufbauarbeiten    

  3. Am 22.6. um 9:00 Uhr in der Steinstraße Aufbauarbeiten     

   4. Am 23.6. um 9:00 Uhr in der Steinstraße Aufbauarbeiten    

   5. Am 29.6. um 9:00 Uhr in der Steinstraße Aufbauarbeiten      

  6. Am 6.7. gegen Mittag aufstellen der Fahnen  beim neuen Thäler Pärchen

   7. Am 9.7. gegen 19:00 Uhr sammeln sich die Zugteilnehmer in der Königsteiner Straße

                   um 19:30 Uhr Anschiessen der 46.Thäler Kerb durch die Cronberger Schützen,

                   danach Abmarsch des Festzuges ins Daal.

 

                                                                                                Weitere Termine

 

 Am 9.6.2013 findet die sogenannte "Bankwanderung"statt. Mit dabei sind die Mitglieder des

                     Musikverein und Männergesangverein. Sinn der Bankwanderung ist; 

                     die Bänke die im Wald von diesen Vereinen aufgestellt wurden, auf Sicherheit und

                     Benutzbarkeit zu überprüfen. Für das leibliche Wohl wird auch gesorgt.

                     Treffpunkt ist um 10:00 Uhr am Bürgelstollen.

 

 Am 19.10.2013 findet der Vereinsausflug statt.

                         Genauere Angaben hierzu folgen noch!

 

 

                                                                                                    Wichtig!        

              

 Ab Mai 2012 tritt in Hessen ein neues Gaststättengesetz in Kraft.

 Das hat auch Konsequenzen für Vereine und alle anderen, die einen Gaststättenbetrieb

 vorübergehend ausüben wollen, z.B. bei einem Fest oder aus Anlass einer sportlichen

 oder kulturellen Veranstaltung. Wer aus solchen besonderen Anlässen heraus Getränke

 oder zubereitete Speisen verkaufen will, brauchte bisher eine sogenannte Gestattung.

 Diese wurde abgeschafft und durch eine Anzeigenpflicht ersetzt.

 Die kostenpflichtige Anzeige ist spätestens vier Wochen vor der Veranstaltung bei der

 örtlichzuständigen Gemeindeverwaltung zu erstatten.

 

(diesen Antrag auf Erteilung einer Gaststättengestattung kann man auf der WebSite

 www.kronberg.de unter: Downloadcenter...Gaststättenrecht...Antrag auf Gestattung...

 herunterladen oder ausdrucken).   

  

   Sinn und Zweck des Gesetzes ist auch, die Auswüchse übermäßigen Alkoholkonsums

 einzudämmen. Darunter fallen die Veranstaltungen von Trinkwettbewerben wie z.B.

 Koma-oder Ballermann-Partys, Kübelsaufen, Saufen bis zum Umfallen, All inkl-Partys,

 Flatrate-Partys oder Geiz-ist-geil-Tage.

 

 Hier ist ein Link zum nachlesen des kompletten Gaststättengesetz.

 

                  http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/gastg/gesamt.pdf

 

 

 

 

                                                                                                                                   

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                                                                               

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                                                 

 

 

 

                                    

 

 

 

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